Projektzyklus von Zertifikaten
Der Zyklus eines Klimaschutz-Projektes
1. Projektidee
Ein Projektentwickler oder ein NGO oder ein Wirtschaftsunternehmen oder einfach irgendjemand hat eine Idee, wie man CO2 einsparen kann und trägt diese einem Projektentwickler vor.
2. Projektdokumentation
Der Projektentwickler beschreibt die Projektidee im Rahmen eines sogenannten „Projekt Design Documents“ (PDD). Dokumentiert werden hier die für die Prüfung entscheidenden Projektcharakteristika wie Zusätzlichkeit, Dauer der Emissionseinsparung, Prüfung von „Leakage“, Methoden zur Berechnung und Monitoring der Emissionseinsparung sowie Einbezug der lokalen Menschen vor Ort.
3. Validierung der Projektdokumentation
Eine unabhängige, vom Standard zugelassene externe Gutachterorganisation prüft, inwieweit die Projektdokumentation die vom jeweiligen Standard vorgegebenen Regeln und Anforderungen an die Prüfkriterien erfüllt.
4. Registrierung des Projekts
An eine erfolgreiche Prüfung der Projektdokumentation schließt sich die Registrierung des Projekts durch den Standard an. Erst die Aufnahme des Projekts in das Register ermöglicht die spätere Ausgabe von Emissionsminderungsgutschriften und die Nachverfolgung deren Besitzverhältnisse anhand von vergebenen Seriennummern.
Die von den Standards Verified Carbon Standard und Gold Standard ausgestellten Emissionsgutschriften werden in dem VCS- bzw. dem GS-Register geführt. Aus dem jeweiligen Registereintrag geht u. a. hervor, inwieweit Gurtschriften bereits stillgelegt, sprich zu Kompensationszwecken verwendet wurden.
5. Monitoring der Emissionseinsprung
Mit Beginn des Projekts hat der Projektträger die tatsächlich eingesparten Emissionen zu monitoren. In regelmäßig zu erstellenden Monitoringberichten sind die entsprechend der genehmigten Methodologie berechneten Emissionsminderungen und alle weiteren projektrelevanten Daten festzuhalten.
6. Verifizierung der Emissionseinsparung
Eine unabhängige, vom Standard zugelassene externe Gutachterorganisation prüft die Monitoringberichte auf ihre Richtigkeit und bestätigt im Rahmen eines Verifizierungsberichts die durch das Projekt im jeweiligen Zeitraum erzielte Emissionsminderung.
7. Ausgabe von Emissionsminderungsgutschriften
Nach erfolgreicher Verifizierung durch den Standard, schüttet dieser auf Antrag Emissionsminderungsgutschriften auf das Registerkonto des Projektentwicklers aus. Der Projektentwickler kann die Gutschriften nun auf seinem Registerkonto halten und an Händler wie z. B. Climate Company® oder Emissionshändler.com® verkaufen oder auch selber stilllegen.