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Unsere Sicherheitsgarantie für Privat- und Geschäftskunden
Kompensation mit Emissionszertifikaten
Alle über uns veranlassten Kompensationen von Treibhausgasemissionen werden mittels der Entwertung (Löschung) von Emissionszertifikaten vollzogen. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Emissionszertifikaten: Emissionsminderungen (VERs/CERs) und Emissionsrechte (EUAs/nEZ).
Bei Emissionsrechten handelt es sich um Zertifikate, die von zentralen Verwaltungsorganen wie z. B. der EU oder Deutschland ausgestellt werden und den Besitzer zum Ausstoß einer Tonne CO2 bzw. eines CO2-Äquivalentes (COe) pro Zertifikat berechtigen. Um dieses Recht geltend zu machen, muss das Zertifikat in einem zentralen Register der EU oder in Deutschland bei der DEHSt entwertet werden.
Mittlere bis große Unternehmen in der EU müssen im verpflichtend EU-Emissionshandel Emissionsrechte erwerben und entwerten, um ihre Treibhausgasemissionen abzudecken. In einem weiteren System müssen deutsche Brennstoffhändler im nationalen Emissionshandelssystem nEHS nationale Emissionszertifikate (nEZ) kaufen und entwerten.
Jedem anderen Unternehmen und auch Privatpersonen steht es frei, Emissionsrechte zu erwerben und zu entwerten. Durch die freiwillige Entwertung von EUAs/nEZ werden diese dem Markt unwiderruflich entzogen, wodurch der Preis für den Ausstoß von CO2 steigen kann.
Bei Emissionsminderungen hingegen handelt es sich um Emissionszertifikate aus internationalen Klimaschutzprojekten, die einen tatsächlichen physikalischen Gegenwert besitzen: Die Einsparung je einer Tonne CO2 bzw. eines CO2-Äquivalentes (COe) pro Zertifikat durch ein Klimaschutzprojekt. Durch den Erwerb von Emissionsminderungen (auch Klimazertifikate genannt) wird Geld in den Kilmaschutz investiert und neue Klimaschutzprojekte können mithilfe der Einnahmen finanziert werden. Die Entwertung der Emissionsminderungszertifikate dient zum Nachweis, dass der Erwerb und damit die Investition in den Klimaschutz stattgefunden hat und dass eine verursachte Menge CO2e-Emissionen mithilfe realer Einsparungen in einem Klimaschutzprojekt ausgeglichen wurde.
Entwertung von Emissionszertifikaten
Die Entwertung von Emissionszertifikaten geschieht über das offizielle Register der Organisation, welche die Zertifikate verwaltet und transferiert. Im Falle von EUAs ist das die EU, im Falle von VERs ist es die Registrierungsorganisation des jeweiligen Standards: die Gold Standard Foundation für Gold Standard-Zertifikate, Verra für VCS-Zertifikate oder die UNFCCC für CDM-Zertifikate.
Für jede Entwertung von Zertifikaten wird im entsprechenden offiziellen Register ein Löscheintrag mit einer einzigartigen Löschnummer ausgestellt, der öffentlich einsehbar ist.
Mithilfe der Climate Company ID-Nummer (z. B.: 2PW3 S2FG UCEC 2BE), die oben auf der Vorderseite unserer Klima-Urkunden aufgedruckt ist, können die Kunden von Climate-Company über die Startseite im Feld "Echtheitsprüfung" mit einem Klick eine vollständige Kontrolle vornehmen. Durch diese Echtheitsprüfung - alternativ mit einem QR-Scan - gelangt der Kunde zu seinem virtuellem pdf-Klima-Zertifikat, auf welchem neben Informationen bzgl. dem Inhaber der Urkunde, dem Bestelldatum, der kompensierter CO2e-Menge und dem unterstützten Klimaschutzprojekt auch die Detaildaten zum offiziellen Löscheintrag im Register der Zertifizierungsorganisation hinterlegt worden sind.
Entwertung von Emissionszertifikaten
So ermöglicht Climate-Company eine maximale Transparenz und gibt seinen Kunden die Sicherheit, dass die Entwertung der Zertifikate zum Zwecke der Kompensation korrekt stattgefunden hat. Bei Einzellöschungen wird im offiziellen Register unter dem Löscheintrag sowohl der Name des Kunden (sofern nicht anders gewünscht) und Climate Company als Urheber der Entwertung vermerkt. Bei Sammellöschungen ist nur Climate Company vermerkt. Die detaillierte Beschreibung des gesamten Kauf-, Registrierungs- und Löschungsprozesses haben wir für unseren Kunden in Schriftform aufgeführt.
Sammellöschungen von Emissionszertifikaten
Wichtig dazu anzumerken ist, dass Climate Company für kleinere Kompensationsmengen – sowie für über unseren Online-Shop gekaufte Kompensationen – Sammellöschungen vornimmt. Das bedeutet konkret, dass wir im Voraus eine größere Menge an Zertifikaten entwerten und die entsprechende Menge an CO2-Zertifikaten erst im Nachhinein an unsere Privat-/Kleinkunden abgeben (ex-Post Methode) . Dabei wird die verfügbare CO2e-Menge der bereits entwerteten Zertifikate in unserer internen revisionssicheren Datenbank für jedes Klimaschutzprojekt einzeln protokolliert und sobald der Bestand knapp wird, wird eine weitere Sammellöschung von Zertifikaten vorgenommen oder das entsprechende Klimaschutzprojekt aus unserem Sortiment gestrichen. Der Vorteil davon ist, dass alle Kompensationen bereits im Voraus erfolgt sind, wenn unsere Privat-/Kleinkunden sie einkaufen, und dass wir uns damit den immensen Aufwand ersparen, für jede einzelne Kompensation eine manuelle Einzellöschung vorzunehmen.
Da, anders als bei Einzellöschungen, bei Sammellöschungen der Löscheintrag im offiziellen Register nur indirekt nachvollziehbar ist - für welchen Kunden welche Menge an Zertifikaten entwertet worden ist – setzt Climate-Company einerseits auf das Vertrauen seiner Kunden, dass entwertete Zertifikate nicht mehrfach verkauft haben, bzw. erstellt auf Wunsch im Nachhinein den Nachweis der korrekten Datenbanklöschung zum Kaufzeitpunkt. Bei Bedarf kann natürlich auch immer eine manuelle Einzellöschung vorgenommen werden.
Unser Vorteil: Integrität und Transparenz
Mit diesem Vorgehen sind wir den meisten anderen Kompensationsanbietern im Hinblick auf Transparenz und Integrität voraus, da diese meistens nur eine interne Echtheitsprüfung vergebener Kompensationsurkunden anbieten – nicht aber zum Löscheintrag in einem der drei offiziellen Register verlinken bzw. eine einzigartige Löschnummer angeben oder sonst irgendwie beweisen, dass die der Kompensation zugrunde liegende Entwertung von Zertifikaten tatsächlich stattgefunden hat. Insbesondere bei der Kompensation größerer Mengen CO2e sollten Geschäftskunden dringend darauf achten, dass die von Ihnen veranlasste und bezahlte Entwertung im jeweiligen offiziellen Register eingetragen und damit lückenlos nachvollziehbar ist.
Grundsätzlich sollte ein Geschäfts- oder Privatkunde erst nach gründlicher Überlegung entscheiden, welche Kompensationsanbieter er für vertrauenswürdig hält.
Wettbewerbsrechtliche Bewertung der Methodik der Climate Company für Kompensationsprojekte
Von Dr. Miriam Vollmer, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Werbung mit Klimabezug gewinnt mit dem wachsenden Umweltbewusstsein innerhalb der Bevölkerung an Bedeutung. Eine Reihe von aktuellen Unterlassungsurteilen der Zivilgerichte zeigt aber auch, dass im Umgang mit der werblichen Kennzeichnung von Produkten als „klimaneutral“ Sensibilität geboten ist. Der Vorwurf des „Greenwashing“ knüpft dabei im Wesentlichen an zwei unterschiedliche Faktoren an: Zum einen ergeben sich Risiken aus der Ermittlung der zu kompensierenden Emissionen. Zum anderen aus den Kompensationsprojekten selbst. Entsprechend ist festzuhalten, dass aus Unternehmenssicht neben einer konservativen eigenen Kommunikationsstrategie die Methodik des Partners erhebliche Bedeutung für die Verringerung des Risikos erfolgreicher Abmahnungen durch Wettbewerber und/oder Verbraucherverbände besitzt.
Das vollständige Gutachten.